Bitte wenden sie sich an ferienportal@stadtjugendring.de um eigene Veranstaltungen einstellen zu können
Richtlinien für die Anbieter auf dem Ferienportal der Stadt und des Landkreises Rosenheim
Auf dem Ferienportal der Stadt und des Landkreises Rosenheim können nur folgende Anbieter eigene Ferienangebote inserieren:
- Gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Kirchen, Stiftungen) oder
- Öffentliche Einrichtungen (Museen, Jugendzentren, Bildungseinrichtungen) oder
- Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder
- Initiativen
die keinen kommerziellen Zweck verfolgen. Einzelpersonen können keine Angebote einstellen, da nur Organisationen mit klar geregelten Verantwortlichkeiten, ausreichender Absicherung und/oder nachgewiesener Gemeinnützigkeit die erforderlichen Qualität‑ und Sicherheitsstandards gewährleisten können.
Zu den jeweiligen Ferienangeboten können sich alle Kinder und Jugendliche ohne einer Verein- oder Verbandszugehörigkeit frei anmelden.
Die im Ferienportal aufgeführten Maßnahmen dürfen nicht identisch mit bereits aufgeführten kommunalen Ferienprogrammen sein.
Der Veranstalter achtet darauf, dass die Ausschreibung im Text keine rassistische, sexistische oder vulgäre Ausdrucksweise beinhaltet und nicht zur Verletzung der Jugendschutzgesetze motiviert.
Die Anbieter stellen sicher, dass bei der Planung und Durchführung ihrer Ferienangebote geeignete Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt umgesetzt werden. Dazu gehören u.a. geschulte oder entsprechend sensibilisierte Betreuungspersonen, transparente Verhaltens- und Kommunikationsregeln sowie festgelegte Verfahren für den Umgang mit möglichen Grenzverletzungen. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt vollständig beim jeweiligen Anbieter.
Die Anbieter stellen sicher, dass personenbezogene Daten der Teilnehmenden ausschließlich auf ihrer eigenen Website erhoben werden und dass die verwendeten Inhalte (z.B. Fotos, Ansprechpartner) rechtmäßig verarbeitet werden.
Anbieter nehmen zur Kenntnis, dass Inhalte gemeldet werden können und bei Rechtsverstößen entfernt werden. Gemeldete Fälle werden geprüft und ggf. entfernt
Wir behalten uns das Recht vor, Anfragen von Anbietern sowie deren Angebotsinserate abzulehnen oder nachträglich zu löschen, wenn diese nicht unseren Qualitätsstandards oder Richtlinien entsprechen. Dies kann insbesondere der Fall sein bei nicht nachvollziehbaren Preisen, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben, fehlender Nachweise oder anderen Gründen, die einer Veröffentlichung oder Zusammenarbeit entgegenstehen. Die Entscheidung über die Aufnahme eines Angebots lieg ausschließlich im Ermessen des Plattformbetreibers. Eine Verpflichtung zu Annahme oder Veröffentlichung besteht nicht. Anbieter, die länger als 24 Monate kein Angebot inseriert haben, können gelöscht werden und müssen sich neu anmelden.
Richtlinie zur Aufnahme externer Anbieter
In die Rubrik „Weitere Anbieter“ werden ausschließlich solche Ferienanbieter aufgenommen, die eigenständig Angebote in Stadt oder Landkreis durchführen und eine gültige Website besitzen. Mit der Aufnahme eines externen Anbieters erfolgt keinerlei Empfehlung oder Bewertung. Die Verantwortung für die Sicherheit, Durchführung und rechtliche Zuverlässigkeit liegt vollständig beim Anbieter. Es wird ausschließlich der Name des Anbieters, sowie ein Link zur externen Website aufgeführt.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Anlage
Folgende Dokumente können als Nachweis angefordert werden:
- Freistellungsbescheid vom Finanzamt
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Satzung der Organisation
- Bestätigung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Auskunft zu Schutzkonzepten/Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt
Mögliche Gründe für die Ablehnung von Anbietern oder Inseraten.
- Unvollständige oder fehlerhafte Angaben
- Verstoß gegen rechtliche Vorgaben (Angebote, die gegen geltendes Recht oder Jugendschutzbestimmungen verstoßen)
- Unangemessene Preisgestaltung (Preise sind nicht nachvollziehbar oder erhöht)
- Fehlende Nachweise (z.B. Gemeinnützigkeitsnachweis)
- Verstöße gegen Regeln oder schlechte Bewertungen aus der Vergangenheit
- Diskriminierende oder unangemessene Inhalte (z.B. Angebote, die gegen Grundsätze der Gleichbehandlung oder Ethik verstoßen)
- Hinweise auf fehlende oder unzureichende Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt
